Allgemeine Veranstaltungsbedingungen

 der Firma  EGO Excursions S.L.

und Laguna Travel S.L.

 

 

 

§ 1 Vorbemerkung

 

Diese allgemeinen Veranstaltungsbedingungen ergänzen die gesetzlichen Regelungen und regeln die Rechtsbeziehungen zwischen dem Teilnehmer und der Fa. EGO Excursions S.L. sowie Laguna Travel S.L.

 

§ 2 Leistung, Vertragsabschluss

 

  1. Die vertragliche Leistung des Veranstalters besteht in der Erbringung einer, durch einen Tourführer, geführten Twizy Tour, an welcher der Teilnehmer als Fahrer oder Beifahrer eines Twizys oder auch eines Begleitfahrzeuges teilnehmen kann, welches von dem Veranstalter gestellt wird.
  2. Vor Beginn einer Tour wird der Teilnehmer durch den Tourführer in die Handhabung eines Twizys eingewiesen.
  3. Das dem Teilnehmer zugewiesene Fahrzeug wird ihm in technisch einwandfreiem Zustand, sauber und voll aufgeladen übergeben.
  4. Die Anmeldung des Teilnehmers, die keiner besonderen Form bedarf, ist verbindlich und kommt durch die Annahme des Veranstalters, die ebenfalls keiner besonderen Form bedarf, zustande.
  5. Die Anmeldung erfolgt durch den Teilnehmer auch für alle mit der Anmeldung ebenfalls angeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der anmeldende Teilnehmer wie für seine eigenen Verpflichtungen einzustehen hat.                      

 

§ 4 Zahlung

 

  1. Der Veranstaltungspreis ist mit Annahme des Vertrages durch den Veranstalter fällig und vollständig vor Beginn der Tour zu zahlen. Nur bei vollständiger Bezahlung des Veranstaltungspreises besteht ein Anspruch auf Erbringung der vertraglichen Leistung durch den Veranstalter.

 

§ 3 Versicherungen

 

  1. Die von dem Veranstalter gestellten Fahrzeuge sind gemäß der jeweils geltenden Allgemeinen Bedingungen für Kraftfahrtversicherungen (AKB) haftpflichversichert.

 

§ 5 Außergewöhnliche Umstände

 

  1. Aufgrund der Art der Tour kann diese nur bei geeigneter Witterung stattfinden. Insofern bleiben Änderungen von Terminen, Veranstaltungsabläufen und -umfängen sowie Streckenwahlen vorbehalten.
  2. Herrscht zum Veranstaltungstermin ungeeignete Witterung (z.Bsp. Sturm, Gewitter), kann der Veranstalter die Tour zu diesem Termin -auch kurzfristig- absagen.
  3. Die Entscheidung, ob ungeeignete Witterung vorherrscht, trifft der Tourführer.
  4. Im Fall der Absage des vorgesehenen Tourtermines aus obigem Grund erfolgt die Vereinbarung eines Ersatztermines.
  5. Ist die Wahrnehmung desselben dem Teilnehmer nicht möglich, steht ihm das Recht auf Rücktritt vom Vertrag zu. In diesem Fall erhält der Teilnehmer den Veranstaltungspreis zurück, weitergehende Ansprüche des Teilnehmers sind ausgeschlossen.

 

§ 6 Verpflichtungen und Haftung des Teilnehmers

 

  1. Der Teilnehmer, welcher als Fahrer an der Tour teilnimmt, sichert dem Veranstalter zu, Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse 3 oder einer vergleichbaren EU-Klasse zu sein. Die Fahrerlaubnis hat der Teilnehmer für die Dauer der Tour bei dem Veranstalter zu hinterlegen.

 

  1. Während der Tour ist es dem Teilnehmer untersagt Alkohol zu konsumieren. Sollte der Teilnehmer zu Tourbeginn offensichtlich alkoholisiert erscheinen, steht dem Tourführer das Recht zu, den Teilnehmer von der Tour auszuschließen. In diesem Fall steht dem Teilnehmer kein Anspruch auf Erstattung des Veranstaltungspreises zu.
  2. Der Teilnehmer fährt auf eigene Gefahr, auch wenn er dem Tourführer folgt. Er hat seine Fahrweise dem Grundsatz eigener Sicherheit anzupassen. Es gelten die Regeln der Strassenverkehrsordnung und der Teilnehmer ist für die Einhaltung dieser selbst verantwortlich. Das gleiche gilt im Umgang mit der Natur. Insofern haftet der Teilnehmer für alle im Zusammenhang mit seiner Nutzung des Fahrzeuges anfallenden Gebühren, Abgaben, Bußgelder, Strafen, Schadenersatzansprüche Dritter, für die der Veranstalter in Anspruch genommen wird, es sei denn, sie sind durch Verschulden des Veranstalters verursacht worden.
  3. Anweisungen des Tourführers hat der Teilnehmer nachzukommen. Unterlässt er dieses oder verstößt er gegen sonstige Schutzvorschriften oder andere Teilnahmevoraussetzungen wie sie in den Veranstaltungsbedingungen aufgeführt sind, oder werden die übrigen Teilnehmer oder die ordungsgemäße Durchführung der Veranstaltung durch sein Verhalten gefährdet, verletzt oder geschädigt, hat der Veranstalter das Recht, den Teilnehmer ohne Erstattung seines Veranstaltungspreises und entstandener Kosten von der weiteren Veranstaltung auszuschließen.
  4. Der Teilnehmer übernimmt die zivil- und strafrechtlichen Verantwortung für alle von ihm eventuell verursachten Schäden (z.Bsp. Personen- Sach- Folgeschäden). Er verzichtet gegenüber dem Veranstalter, seinen Mitarbeitern sowie gegenüber allen mit der Veranstaltung betrauten Mitarbeitern auf jegliche Ansprüche die mit einem schädigenden Ereignis während der gebuchten Veranstaltung entstehen, es sei denn, eine Haftung des Veranstalters ist gesetzlich gegeben. Weiterhin stellt der Teilnehmer den Veranstalter und seine Mitarbeiter von Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit einem von ihm verursachten oder mitverursachten Schadenereignis geltend gemacht werden.
  5. Bei Unfallschäden, Verlust, Diebstahl oder unsachgemäßer Bedienung des Fahrzeuges haftet der Teilnehmer für Reparaturkosten, bei Totalschaden für den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert, sowie etwaig anfallende Folgeschäden, sofern er den Schaden zu vertreten hat.

 

 § 6 Gewährleistung des Veranstalters

 

  1. Der Veranstalter gewährleistet die gewissenhafte Vorbereitung und Durchführung der gebuchten Tour.
  2. Der Teilnehmer ist verpflichtet, bei Auftreten von offensichtlichen Leistungsstörungen diese unverzüglich dem Veranstalter anzuzeigen. Unterlässt der Teilnehmer diese unverzügliche Anzeige schuldhaft, stehen ihm keine Gewährleistungsansprüche zu.
  3. Wir die Tour nicht vertragsgemäß erbracht, kann der Teilnehmer Abhilfe verlangen. Der Veranstalter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand darstellt. Der Veranstalter kann jedoch Abhilfe dergestalt schaffen, dass er eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt, sofern dies für den Teilnehmer zumutbar ist.
  4. Ein Minderungs- oder Rücktrittsrecht wegen nicht unerheblichen Leistungsmängeln steht dem Teilnehmer nur dann zu, wenn der Veranstalter trotz angemessener Fristsetzung keine zumutbare Abhilfe leistet. Einer Fristsetzung bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist, vom Veranstalter verweigert wird oder wenn der Rücktritt durch ein besonderes Interesse des Teilnehmers gerechtfertigt ist.

 

§ 7 Haftung des Veranstalters

 

  1. Der Veranstalter haftet nur gemäss Versicherungsleistungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Veranstalters oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen.
  2. Für Schäden an sonstigen Rechtsgütern des Teilnehmers haftet der Veranstalter nur, wenn diese auf eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung des Veranstalters oder seines Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist.
  3. Eine Haftung des Veranstalters für Minderungs- oder Schadenersatzansprüche des Teilnehmers aufgrund Leistungsstörungen nach § 6 ist beschränkt auf das Dreifache des Veranstaltungspreises.
  4. Eine weitergehende Haftung des Veranstalters, insbesondere für Schäden aufgrund des Zustandes der Strecke, ist ausgeschlossen.

       5.  Gerichtsstand ist Lanzarote.

 

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Anmeldung zur Twizy Tour von EGO Excursions S.L. und Laguna Travel S.L.

 

 

 

Name:

 

                                      

Vorname:

 

 

Adresse:

 

 

Führerschein Nr:                                                               

 

 

Klasse:

 

 

Hotel u. Veranstalter:

 

 

 

 

 

                                                                                          Haftungsverzichterklärung

 

Mit der Anmeldung zur Tour stimmt der Teilnehmer folgender Erklärung ausdrücklich zu:

 

Ich bin mir über die Umstände einer Twizy Tour, insbesondere auch in der Gruppe, auf der Straße voll bewusst. Die Teilnahme an der Tour erfolgt auf mein eigenes Risiko. Ich erkläre mich damit einverstanden, das der Veranstalter für Personen- Sach- und Vermögensschäden jeglicher Art, die nicht auf einer Pflichtverletzung des Veranstalters beruhen, sowie für andere Störungen, die auf höherer Gewalt beruhen, nicht haftbar gemacht werden kann. Es ist mir bekannt, dass der Veranstalter auch nicht für das Fehlverhalten anderer Teilnehmer haftet. Sollten mich persönliche Umstände an der weiteren Teilnahme der Tour hindern, fällt dies in meinen eigenen Risikobereich und berechtigt mich nicht, gegenüber dem Veranstalter eine Preisminderung geltend zu machen, da dieser die Leistung weiterhin bereitstellt. Ich verpflichte mich den Anweisungen des Tourführers nachzukommen, die geltenden Verkehrsregeln zu beachten, die Regeln einer Gruppenfahrt einzuhalten und weder Mensch noch Natur durch mein Verhalten im Umgang mit dem Fahrzeug zu schädigen. Desweiteren versichere ich, das ich eine gültige Fahrerlaubnis der Klasse 3, bzw. einer vergleichbaren EU-Klasse habe.

 

Die vorstehenden allgemeinen Veranstaltungsbedingungen § 1 bis § 7 und insbesondere meinen Haftungsverzicht habe ich gelesen und bin damit einverstanden.

 

 

 

Lanzarote, den........................................20......                      Unterschrift:................................................